Hilfe beantragen

Du musst eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen ÖV-Nutzung ohne Billett antreten, oder bist bereits inhaftiert?

Du willst eine inhaftierte Person unterstützen?

Grundsätzlich übernehmen wir Ersatzfreiheitsstrafen wegen Benutzung des ÖV ohne gültigem Billett bis 2000 CHF. Falls du eine höhere Strafe hast, kannst du dich trotzdem melden.

Leider übernehmen wir keine Bussen/Strafbefehle, wenn diese noch nicht in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt wurden. Wir brauchen zwingend die Anordnung für den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe, oder bei bereits inhaftierten Personen den Vollzugsauftrag. 

Fülle bitte den nchfolgenden Antrag aus!
Du kannst dich auch bei uns melden, wenn wir bei der Organisation der oben genannten Unterlagen helfen sollen. 

Wir werden anschliessend beurteilen, ob wir dich unterstützen können.

Telefonisch sind wir dienstags, mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 14:00 Uhr unter 0800 33 66 33 erreichbar.

Ausserhalb dieser Zeiten kannst du uns eine E-Mail an hilfe(at)freiheitsfonds.ch schreiben, oder eine Nachricht auf WhatsApp oder Signal an 077 527 29 52 schicken. 

Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir, oder bezahlen deine Ersatzfreiheitsstrafe direkt, wenn sie die Kriterien erfüllt. Wir geben unser Bestes, damit du nicht lange warten musst.